Unsere Juristen haben dafür unterschiedliche Typen von Klagen zur Verfügung.
Klagen: Konsumenten zu ihrem Recht verhelfen
Sammelklage, Musterprozess, Verbandsklage
Sammelklage
Der VKI, Rechtsanwalt Dr. Alexander Klauser und der deutsche Prozessfinanzierer FORIS AG haben die „Sammelklage nach österreichischem Recht“ erfunden. Dabei werden zwei Einrichtungen des österreichischen Prozessrechtes kombiniert:
1) Die Geschädigten treten ihre Ansprüche dem VKI zum Inkasso bzw. zur Klage ab. Damit ist gesichert, dass das Verfahren – unabhängig vom Streitwert – bis zum Obersten Gerichtshof geführt werden kann.
2) Der VKI macht alle abgetretenen Ansprüche gegen ein und denselben Beklagten in einer Klage – in Form einer Klagshäufung – geltend.
Der Vorteil dieser Vorgangsweise liegt auf der Hand: Man konzentriert damit alle Verfahren vor einem Richter, dieser hört alle ZeugInnen und bestellt nur einen Sachverständigen und am Schluss gibt es ein konsistentes Urteil. Dazu kommt, dass – im Interesse beider Parteien – das Prozesskostenrisiko dadurch niedriger wird und man als Kläger einen Prozessfinanzierer zur Absicherung der Prozesskosten ansprechen kann.
Musterprozess
Ein individueller Rechtsstreit (zwischen Verbraucher und Unternehmer) soll musterhafte Klärungen über den Einzelfall hinaus bringen. Daher unterstützt das Konsumentenschutzministerium solche Prozesse und beauftragt den VKI mit deren Durchführung. - Zwei Punkte sind wichtig:
1) Die Geschädigten sollen kein Prozesskostenrisiko tragen müssen. Daher können Geschädigte, die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, Ausfallhaftung für die Prozesskosten bekommen. Wenn der Prozessgegner versucht, ein Urteil durch ein Vergleichsangebot zu verhindern, dann kann – in Ausnahmefällen – auch Ausfallhaftung für Kapital gewährt werden.
2) Wenn der Streitwert im Einzelfall zu gering ist, um bis zum Obersten Gerichtshof (OGH) zu kommen, kann der Geschädigte seine Ansprüche dem VKI abtreten und damit ist sichergestellt, dass eine Entscheidung des OGH möglich wird.Musterprozesse sind nur dann eine Lösung, wenn nicht derweilen die Ansprüche jener anderen Geschädigten, die nicht geklagt haben, zu verjähren drohen.
Verbandsklage
Der VKI und die Sozialpartner sind nach dem Konsumentenschutzgesetz ermächtigt, aus Eigenem mit Unterlassungsklage gegen Unternehmer vorzugehen, die gesetzwidrige Klauseln verwenden. Das Urteilsbegehren zielt darauf, dass die Klauseln in Zukunft nicht mehr verwendet werden dürfen, aber auch darauf, dass sich der Unternehmer auf diese Klauseln in bestehenden Verträgen nicht weiter berufen darf.