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VKI einigt sich mit FWU Life Insurance Austria AG

Konsumentinnen und Konsumenten erhalten ihre Forderungen zum Teil erstattet

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) vertritt in einer Sammelklage 464 Betroffene, die vor dem 01.01.2019 den Rücktritt von ihrer Lebensversicherung gegenüber der FWU Life Insurance Austria AG erklärt hatten. Das Prozesskostenrisiko für das Verfahren hat die OMNI BRIDGEWAY übernommen. Nach intensiven Verhandlungen konnten die Parteien einen Vergleich erzielen. Demnach erhalten die Konsumentinnen und Konsumenten ihre Forderungen zum Teil ersetzt.

Vor rund eineinhalb Jahren hatte der VKI im Auftrag des Sozialministeriums eine Sammelklage gegen die FWU Life Insurance Austria AG im Zusammenhang mit dem Rücktritt von Lebensversicherungen eingebracht. Die OMNI BRIDGEWAY (vormals Roland ProzessFinanz AG) aus Köln hat die Finanzierung und damit das Prozesskostenrisiko für das Verfahren übernommen. Nach den Grundsatzentscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) und des Obersten Gerichtshofes (OGH) steht den Versicherungsnehmern bei fehlender oder fehlerhafter Belehrung ein unbefristetes Rücktrittsrecht zu. Der VKI ist der Auffassung, dass der Spätrücktritt der betroffenen Kunden zulässig war und den Konsumentinnen und Konsumenten im Wesentlichen die Prämien samt Zinsen zurückzuzahlen sind. Die FWU Life Insurance Austria AG ist aufgrund der oben zitierten Entscheidungen der Ansicht, dass die Ansprüche unbegründet sind. Trotz dieser unterschiedlichen Rechtsauffassungen bezüglich der Fehlerhaftigkeit der Rücktrittsbelehrungen konnte nun eine vergleichsweise Lösung im Sinne der Kunden erzielt werden. Nach Abzug der mit dem Verfahren verbundenen Kosten sowie der Quote für den Prozesskostenfinanzierer erhalten die Betroffenen einen Teil ihrer Forderungen erstattet.

Der VKI und die FWU Life Insurance Austria AG begrüßen die Einigung. „Dieser Vergleich vermeidet ein langwieriges und aufwendiges Verfahren und bringt eine zeitnahe Lösung. Die Konsumentinnen und Konsumenten erhalten einen Teil der Forderung zurück“, erklären Mag. Thomas Hirmke, Leiter des Bereiches Recht im VKI und Richard Zarycka, Leiter Kunden- und Vertriebsservice der FWU Life Insurance Austria AG.

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