30.11.2016: Auf Druck der EU-Kommission stellt VW nach dem Update allen Fahrzeughaltern manipulierter Fahrzeuge in ganz Europa eine „Bescheinigung“ aus (betrifft die Marken VW, Audi, Seat und Skoda). Darin wird durch die VW-Partnerwerkstätte bestätigt, dass das Update ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Sie enthält auch die Bestätigung durch die VW AG, dass durch das Update sich am CO2-Verbrauch, am Treibstoffverbrauch, an der Motorleistung und am Geräuschpegel nichts ändert. Bisher gab es diese Bescheinigung nur auf Anfrage, jetzt bekommen es generell all jene VW-Kunden, die das Update durchführen lassen.
Nach Angaben vom Porsche Austria sind in Österreich per 30.11.2016 insgesamt 156.000 Fahrzeuge zurückgerufen worden. 82.000 Fahrzeughalter sind dem Rückruf bisher gefolgt, das sind 53 % aller zurückgerufenen Fahrzeuge.
28.11.2016: Die IG Metall geht aufgrund des technologischen Umbruchs in der Autoindustrie davon aus, dass bei den deutschen Autoherstellern 250.000 von 880.000 Jobs in den nächsten Jahren verloren gehen werden. In Bayern sind sogar 40 Prozent aller Jobs gefährdet.
25.11.2016: Konsumentenschutzminister Alois Stöger begrüßt die im Koalitionsabkommen der Regierung geplante echte Sammelklage bzw. Gruppenklage als „hochintelligente“ Idee.
23.11.2016: Österreichs Justizministerium bestätigt, dass sich eine Arbeitsgruppe seit heuer intensiv mit der Möglichkeit einer echten Sammelklage (Gruppenklage) beschäftige. Druck kommt nicht nur durch den VW-Abgasskandal, sondern auch von der EU-Kommission. Bis Juni 2017 müssen die Mitgliedsstaaten berichten, wie sie die 2013 beschlossenen Empfehlungen der EU betreffend den kollektiven Rechtschutz in nationales Recht umgesetzt haben.
22.11.2016: VW-Markenchef Herbert Diess präzisiert: Spätestens 2025 werden bei VW 20 bis 25 % aller Neuwagen Elektrofahrzeuge sein und VW damit zum Weltmarktführer bei Elektrofahrzeugen aufsteigen. Ab 2030 will VW eine Million E-Autos pro Jahr produzieren, das sind die Hälfte aller Neuwagen. Man setzt nun auf SUV’s und auf ein Comeback in den USA. Diess spricht auch davon, dass die Zeit der Arroganz bei VW vorbei sei, worauf deutsche Kommentatoren (SZ) mit einer gewissen Ironie an die jüngsten Worte von VW Chef Müller erinnern, der jeden Schadenersatz für europäische Kunden nach wie vor ausschließt.
Laut „Stern“ gibt das deutsche Verkehrsministerium zu, 2015 die Autohersteller dazu ermutigt zu haben, die gesetzlichen Spielräume auszunutzen.
20.11.2016: In der ORF-Pressestunde kündigt Österreichs Verkehrsminister Jörg Leichtfried an, „die Idee einer Sammelklage aufgreifen“ zu wollen. Dass es bei Autos zwischen dem normierten und dem tatsächlichen Spritverbrauch einen Unterschied von 42% gibt, bezeichnete der Minister wörtlich als „Betrug“, gegen den er mit eigenen Messungen in Österreich vorgehen will. Wer in Österreich sein manipuliertes Fahrzeug noch nicht zum Rückruf in die Werkstätte bringt, muss derzeit nicht mit einem Entzug der Zulassung rechnen, präzisierte Leichtfried.
18.11.2016: Bis 2020 wird VW pro Jahr 3,7 Mrd. Euro einsparen und weltweit 30.000 Mitarbeiter, davon 23.000 in Deutschland, durch Fluktuation und Altersteilzeit abbauen. In einer Pressekonferenz teilt die Konzernspitze mit, dass im Gegenzug 9.000 neue Arbeitsplätze geschaffen werden. VW will die Produktivität steigern, also mehr Autos mit weniger Mitarbeitern herstellen. Für die Stammbelegschaft verspricht der Betriebsart eine Jobgarantie bis 2025. VW will federführend bei Elektro-Autos werden. Im Interview mit der Frankfurter Zeitung (FAZ) bekräftigt Müller neuerlich: Für europäische VW-Kunden gibt es keinen Schadenersatz, denn durch das Update sei ihnen in Europa kein Schaden entstanden.
17.11.2016: Die Umweltorganisation ICCT, die mit der West Virginia Universität den VW-Dieselskandal ins Rollen brachte, hat festgestellt, dass 2015 in Europa der CO2-Verbrauch der Pkw zwischen Prüfstand und Straße um durchschnittlich 42% abweicht. 2001 hatte diese Kluft nur 9% ausgemacht. Hersteller würden bei den Testverfahren alle Schlupflöcher nützen. Die höchsten Abweichungen gibt es bei im Premium-Segment und bei Hybriden.
15.11.2016: Die amerikanische Nachrichtenagentur Bloomberg berichtet, VW habe sich bei den Drei-Liter-Motoren mit den US-Behörden EPA und CARP geeinigt. 60.000 der betroffenen 80.000 Oberklasse-Wagen von VW, Audi und Porsche sollen upgedatet werden, 20.000 (ältere) zurückgekauft. Am 30. November sollte Richter Breyer den ausgehandelten Vergleich absegnen.
Ein bemerkenswertes Urteil des Landgerichts München II ( 12 O 1482/16) verurteilt einen Händler zur Rücknahme eines manipulierten VW Golf. Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass die Betriebserlaubnis von Gesetzes wegen erloschen sei und dass das Argument von VW, es würde keine illegale Abschalteinrichtung verwendet werden, offensichtlich falsch sei. Mit dieser Entscheidung ist in Deutschland ein weiteres Urteil zu Gunsten eines VW-Geschädigten ergangen, berichtet die Süddeutsche Zeitung. In der letzten Zeit häuften sich in Deutschland die Urteile gegen die Händler. Das Landgericht München II ist auch der Ansicht, dass die Nachbesserung unzumutbar ist. Eine Frist zur Nachbesserung musste daher nicht gesetzt werden. Das Urteil wurde von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstritten, die in Deutschland zirka 30.000 Geschädigte im VW Abgasskandal vertritt und die mehr als 700 Klagen gegen Händler sowie gegen die Volkswagen AG eingereicht hat.
11.11.2016: SZ, NDR, WDR bringen Details zu den angeblichen Manipulationen bei Audi: Audi habe durch „Warmlaufprogramme“ viel mehr getrickst als bisher bekannt. Fall 1 betrifft Dieselfahrzeuge in den USA, wo am Prüfstand durch das Warmlaufprogramm die Stufe 3 viel rascher erreicht wurde als auf der Straße, so dass der CO2-Ausstoß niedriger war. Damit würde dreimal gegen US-Recht verstoßen. Fall 2 betrifft Benzin- und Dieselfahrzeuge mit Automatik in den USA und in Europa. Auf dem Prüfstand würde rasch auf den nächsten Gang geschaltet, was auf der Straße selten vorkommt. So würden der CO2 und NOX Ausstoß künstlich verringert.
Eine der führenden US-Kanzleien bei Sammelklagen im Autobereich, Hagens Berman Sobol Shapiero LLP/Seattle bringt aufgrund dieser Medienberichte Sammelklage gegen Audi in den USA ein.
Französische Behörden haben Ergebnisse betreffend Dieselmanipulation und Renault an die Staatsanwaltschaft Nantes weitergegeben. Renault betont neuerlich, sich an die Gesetze gehalten zu haben.
10.11.2016: VW stellt den neuen E-Golf vor. Äußerlich und innerlich ist er vom bisherigen Golf-Design kaum zu unterscheiden - auch in der Fahrweise nicht.
9.11.2016: VW-Chef Müller bestätigt den Bau einer Batteriefabrik in Deutschland, bestätigt aber nicht den Standort Salzgitter. VW hinkt in Sachen Elektromobilität hinterher.
8.11.2016. Bei der gerichtlichen Aufarbeitung des VW-Abgasskandals hat der Autokonzern in Österreich bisher die Nase vorne. 14 Klagen wurden durch Kunden eingebracht, 10 davon wurden in erster Instanz abgewiesen. Ein weiteres Urteil gibt es in zweiter Instanz: Das Oberlandesgericht (OLG) Graz hat ein Urteil aufgehoben und ans Bezirksgericht Graz zurückverwiesen, geht aus Recherchen der Austria Presse Agentur (APA) hervor. Das Bezirksgericht hatte zugunsten des Konsumenten entschieden, das Oberlandesgericht nicht.
3.900 VW-Opfer machen bei der VKI-Aktion „VW-Privatbeteiligungsanschluss“ mit.
7. 11.2016: Die österreichische Wirtschafts- und Korruptions-Staatsanwaltschaft (KWStA) überlässt die strafrechtlichen Ermittlungen gegen VW den deutschen Kollegen, der Staatsanwaltschaft in Braunschweig. Das berichten wir vom VKI in einem Informationsschreiben an die Teilnehmer und Teilnehmerinnen der Sammelaktion. Das Verfahren selbst bleibt in Österreich. Wir vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) werden mit rechtlichen Mitteln sicherstellen, dass österreichspezifische Ermittlungen weiterhin auch in Wien stattfinden. Am 13.11.2016 berichtet das Ö1-Mittagsjournal davon. Das Justizministeriums betont in einer Aussendung, dass die Justizbehörde der Europäischen Union (EUROJUST) die internationalen Verfahren koordiniere und untereinander abstimme.
Nach Auskunft des Verkehrsministeriums wurde in Österreich bisher bei 67.406 Autos das Update durchgeführt, das sind 17 Prozent aller manipulierten Fahrzeuge (388.000). Zurückgerufen worden sind 112.621 Fahrzeuge, das sind 31 Prozent aller manipulierten. Anders gesagt: Dem Rückruf ist nur etwas mehr als die Hälfte gefolgt.
6.11.2016: Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelt nun auch gegen VW-Aufsichtsratsvorsitzenden Hans Dieter Pötsch. Dem gebürtigen Österreicher und engen Vertrauensmann der Familien Piech/Porsche wird in seiner früheren Position als VW-Finanzvorstand vorgeworfen, die Aktionäre zu spät über den Abgasskandal informiert zu haben und damit den Markt manipuliert zu haben. VW betont wie bisher, der Konzern habe seine kapitalmarktrechtliche Informationspflicht erfüllt. Die Familien Piech/Porsche stellen sich hinter Pötsch.
Bild am Sonntag (BamS) berichtet über den Verdacht, dass die VW-Tochter Audi nicht nur bei den Stickoxiden manipuliert haben soll, sondern auch bei CO2.
4. 11.2016: Der VW-Aufsichtsrat berät informell über ein Sparpaket von angeblich 8,2 Mrd. Euro. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) klagt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) beim Verwaltungsgericht Schleswig: Die Typenzulassung für den Opel Insigna soll wegen hohem NOX-Ausstoß („Thermofenster“) zurückgenommen werden.
Die österreichische Rechtsanwaltskanzlei Vogl (Feldkirch) findet VW bei der Aufklärung des Skandals äußerst unkooperativ: VW behaupte keine unzulässige Abschaltvorrichtung nach EU-Recht eingebaut zu haben, während die deutsche Untersuchungskommission in Berufung auf das KBA festgestellt hatte, dass es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 handle.
Mit einer Umsatzrendite von 17,6% und einem operativen Ergebnis von 2,9 Mrd. Euro zählt Porsche in den ersten neun Monaten des Jahres 2016 zu den profitabelsten Herstellern der Welt.
3.11.2016: Das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat endgültig die Freigabe für die Fahrzeugmodelle VW Beetle, Caddy, Golf, Golf Cabrio, Golf Plus, Golf Variant, Jetta, Passat, Polo, Vento, Touran und Audi A1, A3 (1,6 Liter mit Handschaltung) erteilt. In Österreich betrifft das laut AUTO-Information 130.000 Fahrzeuge.
Das deutsche Handelsblatt berichtet über Schleuderaktionen im Autohandel.
Gegenüber SZ, NDR, WDR bekräftigt VW überraschenderweise, nicht gegen EU-Gesetze verstoßen zu haben. Dabei muss VW in den USA 16,5 Mrd. Dollar an Straf- und Schadenersatzzahlungen zahlen. Die in die betreffenden Fahrzeuge des Konzerns eingebaute Software stelle, so VW, "keine unzulässige Abschalteinrichtung nach europäischem Recht dar."
Auch vor dem Landesgericht Paderborn, wo ein VW-Tiguan-Halter (2.0 TDI) wegen Wertminderung klagt, behauptet VW, in Europa nicht manipuliert zu haben. Als Zeuge für die für 2. Dezember 2016 angesetzte Verhandlung haben die Anwälte den Ex-VW-Chef Winterkorn genannt.