Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) ging im März dieses Jahres im Auftrag des Sozialministeriums mit Klage gegen die Bewerbung von FFP2-Masken der Hygiene Austria LP GmbH (Hygiene Austria) als „Made in Austria“ vor. Hintergrund war die massive Kritik am Vorgehen der Hygiene Austria im Zusammenhang mit der teilweisen Auslagerung der Produktion auf einen chinesischen Lohnfabrikanten. Ob derartige Masken als „Made in Austria“ vertrieben werden dürfen, sollte gerichtlich geklärt werden. Das aktuelle Urteil des Handelsgerichts Wien (HG Wien) verbietet derartige Werbung, nachdem die Hygiene Austria die Beanstandungen in der Klage anerkannt hatte.
Der im April 2020 gegründete österreichische Masken-Hersteller Hygiene Austria LP GmbH (Hygiene Austria), ein Joint Venture der Lenzing AG und der Palmers Textil AG, stand seit Anfang März 2021 im Zusammenhang mit der Herstellung von FFP2-Masken in der Kritik. Ein Teil der Masken war offenbar in China gefertigt worden. Händler nahmen Produkte der Firma daraufhin reihenweise aus dem Sortiment.
Die Hygiene Austria hatte in der Öffentlichkeit die heimische Produktion der FFP2-Masken als besonderes Qualitätsmerkmal hervorgehoben und dabei betont, dass die Versorgungssicherheit – aber auch die Unabhängigkeit Österreichs – durch den Bezug von hochqualitativen Masken im Fokus der Tätigkeit liegt. Außerdem wurde auf heimische Wertschöpfung und das Bestehen von 200 Arbeitsplätzen in Österreich hingewiesen.
Es war also neben anderen Informationen in besonderer Weise darauf abgestellt worden, dass es sich bei den Masken der Hygiene Austria um „Made in Austria“-Produkte handeln würde. Tatsächlich war, wie auch Hygiene Austria in späterer Folge kundtat, teilweise ein chinesischer Lohnfabrikant mit der Produktion von FFP2-Masken nach dem Baumuster der Hygiene Austria beauftragt worden, um einen Nachfrageanstieg zu bewältigen.
Vor Klagseinbringung hatte die Hygiene Austria noch versucht, mit einer – unzureichenden – Unterlassungserklärung eine Klage abzuwenden. In der Folge aber anerkannte die Hygiene Austria im Gerichtsverfahren die vom VKI geltend gemachten Beanstandungen zur Gänze. Mit dem aktuellen Urteil verbietet das Handelsgericht Wien der Hygiene Austria nunmehr derartige Werbung mit „Made in Austria“: Die Hygiene Austria darf daher in Zukunft Atemschutzmasken nicht mit „Made in Austria“ bewerben, wenn sie tatsächlich auch Masken in Verkehr bringt, die außerhalb Österreichs, etwa in China, angefertigt werden.
„Es ist sehr erfreulich, dass wir innerhalb von wenigen Monaten eine gerichtliche Klarstellung erreichen konnten und damit chinesische Masken von Hygiene Austria nicht mehr als ,Made in Austria‘ beworben werden dürfen. Leider haben wir durch das Anerkenntnis keine inhaltliche Klärung zur Frage, wann allgemein mit ,Made in Austria‘ geworben werden darf. Konsumentinnen und Konsumenten müssen bei ,Made in Austria‘-Produkten allerdings darauf vertrauen können, dass sie mit ihrem Kauf heimische Ware erhalten. Der VKI wird daher künftige Werbung mit ,Made in Austria‘ sehr kritisch prüfen“, betont Mag. Thomas Hirmke, Leiter des Bereiches Recht im VKI.
„Das Vorgehen von Hygiene Austria hat das Vertrauen der Verbraucher/innen stark beschädigt. Umso erfreulicher ist es, dass Hygiene Austria nun das Klagebegehren des VKI rasch anerkannt hat und damit klargestellt ist, dass Hygiene Austria seine Masken nicht mehr mit Hinweis auf heimische Produktion bewerben darf“, so Konsumentenschutzminister Wolfgang Mückstein.
SERVICE: Das Urteil im Volltext gibt es auf www.verbraucherrecht.at.