VKI-Aktion: Kund:innen der Wien Energie erhalten Ausgleichszahlungen
Tarifumstellung auf „OPTIMA Entspannt“ – kostenlose Anmeldung für Betroffene bis 30. Juni 2024
Tarifumstellung auf „OPTIMA Entspannt“ – kostenlose Anmeldung für Betroffene bis 30. Juni 2024
170 überprüfte Meldungen, 31 veröffentlichte Checks, 2 richtungsweisende Urteile
OLG Wien beurteilt Ausschluss des Widerrufsrechts in „Sky X“ Vertragsbestimmung als unzulässig
Rechtswidrigkeit wurde von den gewerblichen „Besitzschützern“ teils selbst zugegeben
Werbung mit Waldbeeren – für Getränk ohne Waldbeeren – ist unzulässig
Bestimmungen zu Mitgliedsgebühren, Zahlungsmethoden und Widerrufsrecht laut HG Wien intransparent
Fortsetzung des Verfahrens: Donnerstag, 22.02.2024, 9:00 Uhr
Höchstgericht bestätigt Rechtsansicht des VKI
Anmeldung nur noch bis 11. Februar 2024 – Rückzahlungen bis zu mehreren tausend Euro möglich
HG Wien bestätigt Rechtsansicht des VKI – Preiserhöhungsklauseln unzulässig
Auch Kund:innen des Sparkassensektors können nunmehr unzulässige Kick-backs zurückfordern
OGH-Urteil zu „Hutchison Drei“: Beworbene versus tatsächliche Geschwindigkeit
Verbraucherrechtliche Bestimmungen durch „Aktionärsstatus“ von Kund:innen nicht ausgehebelt
Intransparent und gröblich benachteiligend: Sämtliche vom VKI eingeklagten Klauseln sind unzulässig
Betroffener erhielt falsch berechnete Wertsicherung zurück – VKI geht nicht von Einzelfall aus
Servicegebühr bei Veranstaltungstickets ohne erkennbare Leistung ist unzulässig
Nicht unter Druck setzen lassen, Preise vergleichen und Widerrufsrecht nutzen
Unterstützung gegen 19 weitere österreichische Versicherungsunternehmen
BGHS Wien bestätigt VKI-Rechtsansicht zur Anwendbarkeit des Gaswirtschaftsgesetzes
Betroffene erhalten Geld zurück – Anmeldung beim VKI bis 11.02.2024
Vermeintlicher Rabatt: Angegebener Statt-Preis war zuvor gar nicht verrechnet worden
Eine Klausel, die Akte der Hoheitsverwaltung vom Versicherungsschutz ausnimmt, wurde als gesetzwidrig beurteilt
VKI sieht Rückzahlungsansprüche der von Preiserhöhung im Mai 2022 betroffenen Kund:innen
Betroffene Kreditnehmer:innen erhalten Geld zurück – Anträge können bis 31.12.2023 gestellt werden
Bewerbung von Flügen als CO2-neutral ist irreführend
Gutschein statt Geld: Veranstalter wollte pandemiebedingte Sonderregeln unzulässig ausweiten
LG Leoben gibt Klage des VKI gegen die Aurena GmbH statt
VKI stellt Betroffenen kostenlose Musterbriefe für Rückforderungsansprüche zur Verfügung
Rechtskräftiger Exekutionsbewilligungsbeschluss wegen zahlreicher Verstöße gegen gerichtlichen Vergleich mit dem VKI
OLG Wien erklärt mehr als 20 Klauseln des Start-ups für gesetzwidrig
Aufklärender Hinweis zu den Ausnahmen von der Rabattierung erfolgte nur im Flüsterton
Der zugesprochene Schadenersatz steht in Widerspruch zum Ergebnis von mehr als 100 Einzelverfahren und BGH – VKI geht in Berufung
VKI klagte wegen Irreführung – Unternehmen gab Unterlassungserklärung ab
Die meisten Banken erklärten sich nach VKI-Aufforderung zur Rückzahlung an die Betroffenen bereit
IKEA verpflichtete sich vor Gericht zur Unterlassung
Oberster Gerichtshof bestätigt Rechtswidrigkeit von drei Datenschutzklauseln wegen Intransparenz
Urteil zu irreführender Gösser-Werbung mit „CO2 neutral gebraut“
Einigung mit VKI nach OGH-Urteil – Anmeldung zur VKI-Sammelaktion für Betroffene bis 12.09.2023
Die WESTbahn Management GmbH gibt Unterlassungserklärung ab
Regelungen für Rücktauschgebühren und Bereithaltungsentgelt sind gesetzwidrig
Der Tiroler Skiliftbetreiber Bergbahnen Westendorf Gesellschaft m.b.H unterlag in erster Instanz dem VKI
Das Europäische Verbraucherzentrum Österreich gibt Tipps für Konsument:innen
Betroffen sind Kund:innen, die vor 2018 bei Bank Austria oder Erste Bank Fondsanlagen erworben haben
Anmeldung zur VKI-Sammelaktion noch bis 31. Mai 2023 möglich
Durch Klick auf „Akzeptieren“ willigen Sie ausdrücklich in die Datenübertragung in die USA ein. Achtung: Die USA bieten kein mit der EU vergleichbares angemessenes Schutzniveau für Ihre Daten. Aufgrund von US-Überwachungsgesetzen wie FISA 702 ist Youtube (Google Inc) dazu verpflichtet Ihre personenbezogenen Daten an US-Behörden weiterzugeben. Es liegt kein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission für die Übertragung von Daten in die USA vor. Youtube (Google Inc) kann weiters keine geeigneten Garantien zur Einhaltung eines mit der EU vergleichbaren angemessenen Schutzniveaus bieten. Weiters verfügen Sie in den USA nicht über wirksame und durchsetzbare Rechte sowie wirksame verwaltungsrechtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe, die dem innerhalb der EU gewährleisteten Schutzniveau der Sache nach gleichwertig sind.
Bild: